Die Zeiten sind schwer und viele Menschen sind von den Auswirkungen der Arbeitslosigkeit betroffen. Das ist für die Betroffenen bitter und es ist sicherlich auch verständlich, dass man etwas neidvoll auf eine Gruppe von Menschen blickt, für die dieser Zustand ein Fremdwort ist - die Beamten. Zugegeben, ich bin eines dieser Exemplare, die gern von der breiten Öffentlichkeit für den Untergang der Republik verantwortlich gemacht werden. Inzwischen bin ich Pensionär, und ich bilde mir zumindest ein, dass ich mir meinen Ruhestand verdient habe.  Mir ist nie klar geworden, warum unser Berufsstand einen so schlechten Ruf hat.
Richtig ist, dass Beamte in der Regel - wenn sie einmal die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit hinter sich haben - kaum ihren Arbeitsplatz verlieren können. Dabei lassen wir einmal den oft genannten Diebstahl von silbernen Löffeln außer Acht, denn es dürfte klar sein, dass auch Beamte im Falle von Straftaten ihren Status verlieren können.

Aber was müssen Beamte sich für diesen Vorteil alles bieten lassen? Ich glaube nämlich, dass das Wissen über Beamte sich in der Regel bei den meisten Mitbürgern auf die üblichen Vorurteile beschränkt.

Wieder Andere wissen es zwar besser, wollen es aber eigentlich nicht besser wissen, denn es ist einfach zu bequem, wenn man einen Sündenbock gefunden hat, auf den man mit dem Finger zeigen kann. 

Im Folgenden möchte ich jedoch mit einigen der beliebtesten Vorurteile aufräumen:


1. Beamte sind faul

Kaum jemand, der sich nicht schon einmal über die schleppende Bearbeitung von irgendwelchen Vorgängen geärgert hat. Dabei sind immer wieder die Straßenverkehrsämter, Sozialämter und Finanzämter beliebte Ziele der Ärgernis. Ich selbst habe mich auch schon wiederholt über solche Dinge geärgert. Also sind es die Beamten, die sich nicht in ihrer Ruhe stören lassen wollen?
Ganz so einfach ist es nicht. Obwohl bereits in vielen Bereichen Firmen eingesetzt werden, um in den Behörden so genannte Geschäftsprozessoptimierungen durchzuführen, ist es nicht einfach, den alten Behördenapparat in kurzer Zeit in einen schlanken, kundenorientierten Dienstleister zu verwandeln. Es gibt immer noch zu viele Schritte, die ein Geschäftsvorgang durchlaufen muss. Das kostet Zeit und die Nerven des Kunden. Es hat aber nichts damit zu tun, dass die Mitarbeiter nicht wollen. Dazu kommt noch, dass in allen Bereichen - wie auch in der freien Wirtschaft - immer weniger Mitarbeiter eingesetzt werden. Personalkosten sind hoch und müssen eingespart werden. Aus diesem Grunde schon geht die Tendenz dahin, immer mehr neue Mitarbeiter in den Behörden nicht ins Beamtenverhältnis zu übernehmen, sondern ihnen einen zeitlich befristeten Angestelltenvertrag anzubieten. Immer weniger Menschen müssen eine zunehmende Arbeitsmenge bewältigen. Engpässe sind dabei gar nicht zu vermeiden. Beamte sind in einer bestimmten Menge für den Arbeitgeber allerdings praktisch. Im Gegensatz zu den tariflich Beschäftigten werden die Arbeitszeiten der Beamten nicht mit den Gewerkschaften ausgehandelt, sondern per Gesetz festgelegt. So beträgt die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten derzeit 41 Stunden und die Gerüchte besagen, dass es demnächst auch 42 sein werden (ohne Gehaltsausgleich selbstverständlich).

2. Beamte und Streikrecht

Dieser Punkt ist schnell abgehandelt. Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Dienstherrn und haben nicht das Recht zu streiken. Auch das ist für den Dienstherrn sehr praktisch, ist er doch in der Lage, die Beamten als Streikbrecher einzusetzen und den Dienstbetrieb "auf kleiner Flamme" aufrecht zu erhalten.

3. Residenzpflicht des Beamten

Beamte sind grundsätzlich im gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde einsetzbar. Bei Bundesbeamten bedeutet dies, dass ein bundesweiter Einsatz möglich ist. Im Extremfall kann es bedeuten, dass ein Mitarbeiter aus München ohne Angabe von Gründen nach Schwerin versetzt werden kann - und das quasi von einem Tag auf den Anderen. Selbst wenn der Beamte Familie hat - vielleicht sogar Eigentum -, ändert das Nichts an der Situation, dass der Beamte dem Ruf seines Arbeitgebers folgen muss. Das Herausreißen der Familie aus seinem sozialen Gefüge, oder eventuelle Verluste beim Verkauf seines Hauses werden dem Beamten zum Wohle der Allgemeinheit zugemutet. Beamte sind nämlich verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Entfernung zum Dienstort zu wohnen.

4. Verfehlungen in der Freizeit wirken sich auf Beamte aus


Nehmen wir ein Beispiel:
Ein Beamter trifft sich nach Feierabend mit Freunden in einer Kneipe und trinkt im Laufe des Abends mehrere Biere und Schnäppse. Sein Blutalkoholgehalt liegt deutlich über dem zum Führen von KFZ erlaubten Wert. Trotzdem steigt der Beamte in sein Auto ein und will nach Hause fahren. Unterwegs gerät er in eine allgemeine Verkehrskontrolle und wird erwischt. Bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer wären Punkte in Flensburg, ein Bußgeld und eventuell ein Führerscheinentzug fällig. So auch beim Beamten.
Allerdings geht es bei ihm noch weiter: Er wird zusätzlich noch disziplinarrechtlich belangt, weil von einem Beamten verlangt werden kann, dass er auch in seiner Freizeit eine Vorbildfunktion erfüllt. Dies hat zur Folge, dass die Verfehlung Bestandteil seiner Personalakte wird und ihm noch zeitlich befristet sein monatliches Gehalt gekürzt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem solchen Fall entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine Doppelbestrafung im Sinne des Grundgesetze handelt und somit Rechtens ist.

5. Beamte zahlen keine Steuern


Ein weit verbreitetes Vorurteil, dem jede Grundlage fehlt. Natürlich zahlen Beamte Steuern wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Für Beamte gelten sogar besondere Steuertabellen, nach denen im laufenden Jahr ein etwas höherer Betrag einbehalten wird, als einem tariflich Beschäftigten mit gleichem Einkommen. Dies ist als zinsloses Darlehen an den Staat zu verstehen und wird erst mit der Veranlagung zur Einkommensteuer ausgeglichen.

6. Beamte zahlen keine Sozialabgaben


Auf den ersten Blick scheint diese Aussage zu stimmen, denn Beamte sind vom Grunde her nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Sozialversicherung. Aus diesem Grunde muss der Beamte sich und seine Familie privat gegen Krankheit versichern. Der Dienstherr zahlt ihm eine Beihilfe zu seinen Kosten. Den Rest muss die private Krankenversicherung ausgleichen. Die Beiträge zur Krankenversicherung zahlt der Beamte von seinem Nettogehalt. Da Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht nach der Höhe des Einkommens berechnet werden, sondern einzig und allein vom Versicherer bestimmt werden, bedeutet es auch oftmals höhere Beitragssteigerungen, als sie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung üblich sind. Kosten im Krankheitsfall sind vom Beamten zu verauslagen. Sie können erst im Nachhinein über die Beihilfe und die Krankenversicherung gegen Vorlage der Rechnung erstattet werden. Das bedeutet eine teilweise hohe Belastung des monatlichen Etats.
Beiträge zur Rentenversicherung zahlt der Beamte nicht. Er hat Anspruch auf Zahlung einer Pension durch den Dienstherrn, wenn er aus Gesundheitsgründen oder Alter aus dem Dienstverhältnis ausscheidet.
Dafür wird bereits bei Zahlung des Monatsgehalts das Bruttogehalt entsprechend ermäßigt und somit vom Dienstherrn gar nicht erst ausgezahlt. Rein Buchungstechnisch bekommt der Beamte erst gar nicht, was dem tariflich Beschäftigten wieder weggenommen wird. Das ist auch als eine Art Beitrag zur Altersversorgung zu sehen. - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlt der Beamte tatsächlich in kei­ner Weise - warum auch? Wegen seiner Unkündbarkeit besteht für ihn nicht das Risiko der Arbeitslosigkeit.
Sollte jedoch ausnahmsweise ein Beamter aus besonderen Gründen entlassen werden, hat er natürlich keinerlei Ansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung.

7. Beamte verdienen sich dumm und dämlich


Immer wieder geistern die Ammenmärchen durch die Bevölkerung, Beamte bekämen eine riesige Menge von Zulagen. Es ist sicherlich richtig, dass es alle diese Zulagen gibt. Es wird dabei allerdings gern übersehen, dass diese Zulagen zweckgebunden sind und nur jeweils bestimmten Beamtengruppen zustehen - für diese aber auch wegen besonderer Belastungen oder Gefahren berechtigt sind. Auch in der privaten Wirtschaft sind tarifliche Sonderzuwendungen wegen besonders gefährlicher oder ungesunder Arbeit üblich.
Der normale Beamte erhält nur sein ganz normales Gehalt. Die Höhe des Gehalts wird durch Gesetz bestimmt und ist keiner Verhandlung oder Arbeitskampf unterworfen. Deshalb hat es auch in den letzten zwanzig Jahren für Beamte bereits wiederholt sogenannte Nullrunden gegeben, während die tariflich Beschäftigten wenigstens geringe Zuwachsraten hatten. Urlaubsgeld wird seit drei Jahren keines mehr gezahlt und das Weihnachtsgeld wurde bereits 1999 eingefroren und dann jährlich um 5% gekürzt. Im Jahre 2006 wurde dann die Berechnung des Weihnachtsgeldes geändert und es gab noch etwa 60% des Betrages von 1999. In diesem Jahr nun wird dieser Betrag noch einmal halbiert.
Ach ja, ich vergaß: Die Kalenderjahre 2006 und 2007 hatten natürlich Nullrunden.
Ob es im laufenden Kalenderjahr wenigstens eine geringe Anhebung der Gehälter für Beamte geben wird, seht - wie immer - in den Sternen.